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   VG Bremen, 18.08.2016 - 5 K 1311/15   

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VG Bremen, 18.08.2016 - 5 K 1311/15 (https://dejure.org/2016,26292)
VG Bremen, Entscheidung vom 18.08.2016 - 5 K 1311/15 (https://dejure.org/2016,26292)
VG Bremen, Entscheidung vom 18. August 2016 - 5 K 1311/15 (https://dejure.org/2016,26292)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Magdeburg, 08.11.2006 - 1 A 480/05
    Auszug aus VG Bremen, 18.08.2016 - 5 K 1311/15
    Insoweit gilt aber, dass, wer - wie die Kläger - ein großes Grundstück sein Eigen nennt, nicht nur die damit verbundenen Vorteile genießen darf, sondern grundsätzlich auch die damit verbundenen Lasten zu tragen hat (vgl. VG Magdeburg, Urt. v. 08.11.2006 - 1 A 480/05 -, juris Rn. 33).

    Denn auch höhere finanzielle Aufwendungen im Rahmen der Straßenreinigungspflicht stellen keine übermäßige Belastung und grundlegende Beeinträchtigung des Pflichtigen dar, soweit nicht von einem unzulässigen Eingriff in die Kapitalsubstanz gesprochen werden kann (zu den vorstehenden Erwägungen vgl. VG Bremen, Urt. v. 06.11.2014 - 5 K 665/12; außerdem VG Mageburg, Urt. v. 08.11.2006, a. a. O., Rn. 32 m. w. N., juris).

  • VG Bremen, 06.11.2014 - 5 K 665/12

    Straßenreinigungspflicht - Reinigungspflicht einer Straße;

    Auszug aus VG Bremen, 18.08.2016 - 5 K 1311/15
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Erfüllung der Reinigungspflichten mit überobligationsmäßigen, unverhältnismäßigen Schwierigkeiten verbunden ist (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 14.02.2007, a. a. O. Rn. 20; VG Bremen, Urt. v. 06.11.2014 - 5 K 665/12, m.w.N., beide juris).

    Denn auch höhere finanzielle Aufwendungen im Rahmen der Straßenreinigungspflicht stellen keine übermäßige Belastung und grundlegende Beeinträchtigung des Pflichtigen dar, soweit nicht von einem unzulässigen Eingriff in die Kapitalsubstanz gesprochen werden kann (zu den vorstehenden Erwägungen vgl. VG Bremen, Urt. v. 06.11.2014 - 5 K 665/12; außerdem VG Mageburg, Urt. v. 08.11.2006, a. a. O., Rn. 32 m. w. N., juris).

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2007 - 12 KN 399/05

    Rechtmäßigkeit der Übertragung der Straßenreinigungspflichten auf die Anlieger;

    Auszug aus VG Bremen, 18.08.2016 - 5 K 1311/15
    Bei dem Kriterium der Zumutbarkeit handelt es sich um ein dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragendes ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 41 Abs. 7 BremLStrG (vgl. zu ähnlichen landesrechtlichen Regelungen OVG Lüneburg, Urt. v. 14.02.2007 - 12 KN 399/05 - OVG Münster, Urt. v. 18.11.1996 - 9 A 5984/94 -, jeweils juris).

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Erfüllung der Reinigungspflichten mit überobligationsmäßigen, unverhältnismäßigen Schwierigkeiten verbunden ist (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 14.02.2007, a. a. O. Rn. 20; VG Bremen, Urt. v. 06.11.2014 - 5 K 665/12, m.w.N., beide juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.1993 - 5 S 2606/92

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zum Winterdienst, wenn die Straße vom

    Auszug aus VG Bremen, 18.08.2016 - 5 K 1311/15
    Solange aber der Sicherungslast ein Vorteil in der Gestalt einer Zugangsmöglichkeit - und sei es auch nur in der Form eines Fußweges - gegenübersteht, entspricht es auch dem objektiven Interesse der Kläger, an der Sicherung der Anliegerstraße mitzuwirken (zur Vereinbarkeit der Reinigungspflicht mit dem Willkürverbot, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.11.1993 - 5 S 2606/92, juris Rn. 21 ff.).
  • BVerwG, 05.08.1965 - I C 78.62

    Pflicht der Anlieger zur Gehwegreinigung auch bei Wegen an Bahnanlagen

    Auszug aus VG Bremen, 18.08.2016 - 5 K 1311/15
    Ihre Inanspruchnahme entspricht deshalb auch dem Herkommen (vgl. BVerwGE 22, 26).
  • VG München, 22.05.2012 - M 2 K 12.462

    Räum- und Streupflicht; Grünstreifen

    Auszug aus VG Bremen, 18.08.2016 - 5 K 1311/15
    In der Rechtsprechung ist dies in einem Einzelfall für eine Breite von 12 m bei dichtem Bewuchs angenommen worden (vgl. VG München, Urteil v. 22.05.2012 - M 2 K 12.462 - juris mit Verweis auf BayVGH, Urteil v. 11.12.1979, 65 VIII 76; aber auch eindeutig verneinend bei einer Breite von 6 m: VG München, Urteil v. 10.02.2004 - M 2 K 03.5386, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1991 - 9 A 473/90

    Gehwegreinigung; Winterwartung; Eigentümer; Pflicht ; Angrenzende Wegstrecken;

    Auszug aus VG Bremen, 18.08.2016 - 5 K 1311/15
    Das Merkmal "Angrenzen" beschreibt eine bestimmte räumliche Situation, wonach das Grundstück und die Straße eine gemeinsame Grenze haben (vgl. OVG NRW, Urteil v. 09.12.1991 - 9 A 473/90 - juris).
  • VG Minden, 20.03.2013 - 3 K 2684/11

    Begründung eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses durch die satzungsmäßig

    Auszug aus VG Bremen, 18.08.2016 - 5 K 1311/15
    Zwar stellen die durch das Angrenzen des betreffenden Grundstücks vermittelten Nutzungsvorteile regelmäßig einen hinreichenden sachlichen Grund dar, gerade den Anlieger, der über eine tatsächliche oder rechtliche Zugangsmöglichkeit von der zu reinigenden Straße zu seinem Grundstück verfügt, in Form einer Inhaltsbestimmung seines Eigentums heranzuziehen; zudem wird die Erfüllung der Reinigungspflicht in Bezug auf Gehwege - sei es durch den Anlieger selbst, sei es durch beauftragte Dritte - in der Regel mit Belastungen verbunden sein, die noch in einem angemessenen Verhältnis zu den Nutzungsvorteilen der Anlieger stehen (vgl. VG Minden, Urteil vom 20.03.2013 - 3 K 2684/11 -, juris Rn. 36 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.1996 - 9 A 5984/94

    Innerhalb geschlossener Ortslagen; Übertragung der Straßenreinigungspflicht;

    Auszug aus VG Bremen, 18.08.2016 - 5 K 1311/15
    Bei dem Kriterium der Zumutbarkeit handelt es sich um ein dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragendes ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 41 Abs. 7 BremLStrG (vgl. zu ähnlichen landesrechtlichen Regelungen OVG Lüneburg, Urt. v. 14.02.2007 - 12 KN 399/05 - OVG Münster, Urt. v. 18.11.1996 - 9 A 5984/94 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 10.05.1974 - VII C 26.72

    Gebührenpflicht der Anlieger bei durchlaufenden Grundstücken - Zulässigkeit der

    Auszug aus VG Bremen, 18.08.2016 - 5 K 1311/15
    Die Regelung des § 41 Abs. 3 BremStrG trägt dem Umstand Rechnung, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine allein auf die Anliegereigenschaft gestützte Straßenreinigungspflicht rechtswidrig wäre, da ihr der sachliche Bezug zum Grundstück fehle (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.05.1974 - VII C 46.72, VII C 26.72, VII C 50.72; Urt. v. 11. März 1988 - 4 C 78.84, juris).
  • BVerwG, 10.05.1974 - VII C 50.72

    Gebührenpflicht der Anlieger hinsichtlich von Straßenanliegergebühren bei

  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 78.84

    Straßengesetz - Anlieger - Zugangsmöglichkeit - Streupflicht

  • VGH Bayern, 12.07.2012 - 4 ZB 11.1555

    Straßenreinigungsgebühren; Grundstücksgrenze zu einem Grünstreifen

  • BVerwG, 10.05.1974 - VII C 46.72

    Rechtsmittel

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